10 wichtige Punkte nach dem Unfall
Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im
eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
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Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung
und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann,
wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt
hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigen-Gutachten sind erstattungspflichtig mit
Ausnahme sogenannter Bagatellschäden.
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Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet,
daß dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche im vollem Umfang
erstattet werden.
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Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, daß der Unfallschaden vollständig
erkannt und ggf. beseitigt werden kann.
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Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten
belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf
Wertminderung bis zu mehreren tausend DM.
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Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt,
wenn es Streit um den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.
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Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von
ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Selbst wenn der
Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung
des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen (siehe Urteil des Bundesgerichtshofes
vom 6.4.1993, AZ: VI ZR l8l/92)
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Durch das Gutachten kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so daß
Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.
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Einwände des Schädigers, z.B. über nur geringe Schadenhöhe oder Vor- und Altschäden, können
durch ein Gutachten entkräftet werden.
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Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall
offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen
Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
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Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres Geldbeutels
und achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine vollständige Schadenregulierung. Schalte Sie bei einem Unfall einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein.